Fahrtenplanung

Welche Kriterien von uns bei der Reisezeitplanung berücksichtigt werden (müssen):

Bei Fahrten mit weniger als acht Fahrgastplätzen ist das Arbeitszeitgesetz zu beachten:

  1. Nach maximal 6 Stunden Fahrdauer ist eine Pause von 30 Minuten einzulegen
  2. Die tägliche Arbeitszeit beträgt maximal zehn Stunden. (Das bedeutet aber, dass spätestens nach neun Stunden eine weitere Pause von 15 Minuten eingelegt werden muss!)

 

Bei Fahrten mit mehr als acht Fahrgastplätzen sind die Bestimmungen der Lenk- und Ruhezeiten zu beachten:

  1. Nach maximal 4,5 Stunden Fahrdauer ist eine Pause einzulegen
  2. Diese Pause beträgt entweder 45 Minuten oder 30 Minuten, wenn innerhalb der ersten 4,5 Stunden schon 15 Minuten Pause zuvor gemacht wurden.
  3. Die tägliche Lenkzeit beträgt maximal zehn Stunden. (Das bedeutet aber, dass spätestens nach neun Stunden eine weitere Pause eingelegt werden muss!)